Jugend für das Leben zur systematischen Löschung von Kommentaren auf Social Media durch die FAZ und WAZ: „So wird die Meinungsbildung manipuliert und die Meinungsfreiheit untergraben!“
Mittwoch, 20. Mai 2026
Die Jugend für das Leben, Jugendinitiative der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., kritisiert die mutmaßlich systematische Löschung von pro-life Kommentaren auf Social Media durch die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ).
Am 19. Mai 2026 postet die FAZ auf Instagram einen Beitrag zum Thema Fehlgeburt.1 Der Embryo bzw. Fötus wird darin als „ungeborenes Kind“ bezeichnet. Am 20. Mai kommentiert der christliche Influencer, Theologe und Autor Markus Voss: „Finde ich gut, dass ihr den Mut habt, ein Kind im Bauch auch ,Kind’ zu nennen.“2 Wenig später ist der Kommentar und die daraufhin gefolgte Diskussion nur noch für Markus Voss selbst zu sehen. Repostings seines Kommentars in den Storys anderer Accounts verschwinden. Auch die Jugend für das Leben hatte den Kommentar in ihrer Story gepostet. „Story nicht verfügbar“3 heißt es nun. In einer Story-Umfrage durch die Jugend für das Leben bestätigen auch andere Instagram-Nutzer:4 Der Kommentar ist nicht mehr da. Betroffen ist auch der Pastor der Freikirche „Gemeinde Detmold-Nord“, Jonas Eberhardt. Er weist mit seinem Kommentar unter dem Beitrag der FAZ ebenfalls auf die Doppelmoral hin, dass im Kontext Fehlgeburt der Embryo bzw. Fötus plötzlich „ungeborenes Kind“ genannt werden darf: „@faz (sinngemäß): ,Kinder im Mutterleib sind Kinder, nur eben ungeboren!’ Stark, dass ihr die Wahrheit beim Namen nennt“5.
Nur einen Tag zuvor agiert die WAZ ähnlich: Am 18. Mai postet diese auf ihren regionalen Instagramaccounts @waz_essen und @waz_ruhrgebiet ein Reel zum Thema Abtreibung.6 Eine „Betroffene“, Sibel Schick, Journalistin und Autorin, kommt darin zu Wort, die die ersatzlose Streichung von Paragraf 218 fordert. Mindestens missverständlich, möglicherweise vorsätzlich falsch informierend stellt das Video sie als Opfer dar, das durch Paragraf 218 in Lebensgefahr geraten sei. Aufgrund der verpflichtenden Beratung hätte die Abtreibung nicht rechtzeitig durchgeführt werden können. Schick hatte eine Lungenembolie, die jedoch behandelt werden kann, ohne Mutter oder Kind in Lebensgefahr zu bringen; der Schwangerschaftsabbruch sollte daher nicht aufgrund medizinischer Indikation erfolgen – in diesem Fall wäre eine Abtreibung in Deutschland ohne Beratungspflicht und Bedenkzeit möglich. Auf diese Fehlinformation weist die Jugend für das Leben in einem Kommentar am 19. Mai hin.7 Auch dieser verschwindet.
„Es ist ironisch, wenn Sibel Schick, die mit ihrem Buch Mein Körper – wessen Entscheidung und Auftreten viel mehr Aktivistin als Betroffene ist, kommentiert: ,Wie gut, dass Menschen hier mehrheitlich für die Streichung des Paragrafen 218 […] sind’8 – natürlich scheint das so zu sein, wenn die Kommentare Andersdenkender gelöscht werden. Wenn Medien systematisch Kommentare Andersdenkender einschränken, wird die Meinungsbildung manipuliert und die Meinungsfreiheit untergraben!“, so Maria Frey, stellvertretende Vorsitzende der Jugend für das Leben und Studentin der Medienwissenschaft. „Gerade für so große und bekannte Zeitungen wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Westdeutsche Allgemeine Zeitung ist es ein Armutszeugnis, wenn das für unsere Demokratie so wichtige Menschenrecht und durch die Verfassung geschützte Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht geschützt, sondern verraten wird.“
1 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung [@faz]. (2026, 19. Mai). Nach der Fehlgeburt zurück an den Arbeitsplatz… [Instagrampost]. Instagram. https://www.instagram.com/p/DYhl6kBHOV3/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=NTc4MTIwNjQ2YQ== Abgerufen am 20.05.2026. Anhang: Grafik 1.
2 Kommentar von @markusvossde auf den Beitrag der FAZ (siehe Fußnote 1). Anhang: Grafik 2.
3 Anhang: Grafik 3.
4 Vgl. Anhang: Grafik 4.
5 Kommentar von @jonas_eberhardt.dt auf den Beitrag der FAZ (siehe Fußnote 1). Anhang: Grafik 5.
6 Vgl. Westdeutsche Allgemeine Zeitung [@waz_essen / @waz_ruhrgebiet]. (2026, 18. Mai). Das Warten auf den Schwangerschaftsabbruch wird für sie lebensgefährlich… [Reel]. Instagram. https://www.instagram.com/reel/DYd-OSQja_z/?igsh=cncxanhlMjAwN2M5 Abgerufen am 20.05.2026. Anhang: Grafik 6.
7 Vgl. Anhang: Grafik 7.
8 Kommentar von @sibelschick auf den Beitrag der WAZ (siehe Fußnote 6). Anhang: Grafik 8.
Anhang

Grafik 1: Frankfurter Allgemeine Zeitung [@faz]. (2026, 19. Mai). Nach der Fehlgeburt zurück an den Arbeitsplatz… [Instagrampost]. Instagram. https://www.instagram.com/p/DYhl6kBHOV3/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=NTc4MTIwNjQ2YQ== Abgerufen am 20.05.2026.

Grafik 2: Kommentar von @markusvossde auf den Beitrag der FAZ

Grafik 3

Grafik 4

Grafik 5: Kommentar von @jonas_eberhardt.dt auf den Beitrag der FAZ. Screenshot des Kommentars von Jonas Eberhardt.

Grafik 6: Westdeutsche Allgemeine Zeitung [@waz_essen / @waz_ruhrgebiet]. (2026, 18. Mai). Das Warten auf den Schwangerschaftsabbruch wird für sie lebensgefährlich… [Reel]. Instagram. https://www.instagram.com/reel/DYd-OSQja_z/?igsh=cncxanhlMjAwN2M5 Abgerufen am 20.05.2026.

Grafik 7: Kommentar der @jugendfuerdasleben.de auf das Reel der WAZ.

Grafik 8: Kommentar von @sibelschick auf den Beitrag der WAZ.